@ Dwain und Kar:Euch beiden auch nochmals ganz herzlichen Dank für Eure Beiträge, zu meiner Frage!
Dwain Zwerg hat geschrieben:Eara 2 Zauberbücher. Hier gehören beide Teile zu ein und derselben Aktion, d.h. man muss auch beide ausführen.
Oder?
In der Spielanleitung, auf Seite 7 (unter
Earas Zauberbücher) steht dazu geschrieben:
"
Zwei von Earas Heldenkarten zeigen jeweils zwei Symbole "Zauberbuch".
Hierbei darf (Hervorhebung durch mich) sie ihre Zauberbücher beliebig kombinieren."
Es steht also nicht geschrieben, dass sie dies muss. Demnach wäre
es ihr doch dann auch erlaubt, nur ein Zauberbuch einzusetzen, oder?
Für Eara wurde bzgl. ihrer Heldenkarte mit zwei Köchern, halt nochmal extra angegeben, dass sie da auch nur einen Köcher einsetzen darf.
Kar éVarin hat geschrieben:Die anderen von dir genannten Beispiele sind eher der Gestalt, dass man sich fragt, warum man dann nicht eine andere Aktion wählt, bei der ggf. ein anderer Vorteil dabei ist, oder warum man denn die Aktion nicht nutzen will.
Dazu kann ich ja mal erläutern, warum diese Frage, ob man eine Aktion auch verfallen lassen kann, überhaupt bei uns aufgekommen ist. Wir standen mit zwei Helden (Kheela und Orfen) am selben Ort. Für Orfen gab es nur noch eine ausspielbare Heldenkarte, auf welcher Kämpfen und Laufen abgebildet war. Nach dem Kampf sollte Orfen aber weiterhin an diesem Ort verbleiben, um nach der Heldenauffrischung gleich die
nächste Kreatur bekämpfen zu können. Somit wollten wir die Aktion "Laufen" nicht
benutzen, sondern verfallen lassen.
Ich denke jetzt aber auch mal, dass es okay ist, wenn man eine der beiden angegebenen Aktionen verfallen lässt.
Herzliche Grüße
Anndra