Hallo Boggart,
hier werden zwei Ebenen miteinander vermischt.
Die eine ist thematisch. Nach dieser könnte man sicherlich so oder so entscheiden.
Die andere ist die reine Regelseite. Und hier hat sich Micha eindeutig dazu geäußert, das es geht. Die SF ist ohne Einschränkung anwendbar.
Bei deinen Beispielen würde ich nur dem von Kram - wegen des blockierten Feldes - als annähernd vergleichbar zustimmen. Ansonsten sehe ich es etwas anders. M.E. muss man hier unterscheiden, ob es sich bei der Einschränkung um ein Verbot handelt (das kann der Held,
darf es aber nicht) oder ob der Held aus der Situation heraus, die SF nicht anwenden kann (das darf der Held,
kann es aber nicht). -> Der TE beabsichtigt offensichtlich ein Verbot der SF.
Im Einzelnen:
Arbon - Arbon kann laut Definition seiner SF diese nicht auf Endgegner (oder Trolle) anwenden. In obiger Situation wäre es so, dass er es zunächst dürfte, aber - sobald Geröll auf dem Spielplan liegt - es nicht mehr darf (und so ist es ja nicht).
Kram in KuC. Lediglich Feld 71, nicht Krams SF, wird blockiert. Sobald das Feld frei geräumt wurde, kann Kram dort wieder verbilligt einkaufen.
Thorn - Wenn alle Plättchen aufgedeckt wurden, kann Fenns Rabe keine Anwendung mehr finden. Genauso verhält es sich auch mit Thorn. Gibt es keine Brunnen, kann er seine SF nicht anwenden. Dies ist kein Verbot.
Eara - Auch das ist
so nicht richtig. Lt. ihrer Heldentafel darf Eara nur
geworfene Würfel drehen. Hier wurde der Würfel aber schon gedreht (zählt also nicht als geworfen), daher kann die SF nicht angewendet werden. (So wie Thorn bereits geleerte Brunnen nicht erneut leeren dürfte.) Da das in diesem Fall aber nicht so offensichtlich ist, wie eben ein geleerter Brunnen, bedurfte es dieses Hinweises (mehr ist es ja nicht).
VG Ragnar
PS: Der Rabe heißt übrigens Morar